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Abschlussprüfung

Abschlussprüfung 2023

Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Eltern,

auf dieser Seite haben wir Ihnen einige Informationen zum Thema Abschlussprüfung zusammengestellt. Die Regelungen zur Abschlussprüfung sind sehr umfassend. Für besonders komplizierte und ausgefallene Fälle steht Ihnen der vollständige Text der Realschulordnung zum Nachlesen zur Verfügung. Wir werden  die Informationen auf dieser Seite fortlaufend ergänzen und aktualisieren, so dass es sich lohnt, immer wieder mal vorbei zu schauen!

Aktuelle Hinweise des Ministeriums

Stand: 26.10.22 | 10:30 Uhr

Hier sind die aktuellen Informationen aus dem Kultusministerium in Bezug auf die Abschlussprüfung zu finden.

Allgemeines

Es ist völlig normal, wenn sich bei Ihnen als Eltern, bei Ihren Kindern oder auch bei uns Lehrkräften aufgrund der besonderen Umstände eine gewisse Anspannung bemerkbar macht. Seien Sie zuversichtlich. Wir unternehmen alles in unserer Macht stehende, um die Schülerinnen und Schüler optimal auf die Prüfungen vorzubereiten. Wir haben bereits Erfahrungen aus dem letzten Schuljahr und können gut mit den Herausforderungen umgehen.
Rechtsgrundlage: 43 RSO 

Erkrankungen sind der Schule unverzüglich vorab telefonisch mitzuteilen und ohne schuldhaftes Verzögern durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen. Die Schule ist berechtigt, die Vorlage eines schul-/amtsärztlichen Zeugnisses zu verlangen, das vom zuständigen Gesundheitsamt ausgestellt wird. Im Rahmen der Abschlussprüfung wird dies im Einzelfall mit Ihnen abgesprochen.

Im Falle einer schul-/amtsärztlich nachgewiesenen Erkrankung kann der/die Schüler/in die versäumten Prüfungen nachholen. Die Termine für die Nachholung einzelner Abschlussprüfungen werden vom Kultusministerium vorgegeben. Für das laufende Schuljahr finden die Prüfungen jeweils im September statt.

Wird eine Prüfung schuldhaft versäumt, so muss diese mit Note 6 bewertet werden. Hat sich ein/e Schüler/in einer Prüfung unterzogen, so können nachträglich gesundheitliche Gründe, denen zufolge die Prüfungsleistung nicht gewertet werden soll, nicht anerkannt werden.

Die Zuteilung der Sitzplätze in den Prüfungsräumen erfolgt durch die Schule und am Tag der Prüfungen. 30 Minuten vor Prüfungsbeginn müssen alle Schülerinnen und Schüler vor den Prüfungsraum kommen.
Rechtsgrundlage: 45 RSO 

Achtung!

Um alle möglichen Versuchungen von vornherein auszuschließen, ist das Mitnehmen von Taschen, Beuteln, Jacken etc. an den Prüfungsplatz verboten. Insbesondere alle Handys / Smartphones, Smartwatches (!) usw. müssen vor Beginn der Prüfungen an den vorgegebenen Stellen abgelegt werden.

Wichtig:

  • Schon das Mitführen oder Auffinden eines Mobiltelefons nach Beginn der Prüfungen am Prüfungsplatz gilt als Unterschleif und führt zur Bewertung mit der Note 6.
  • Bedient sich ein Schüler unerlaubter Hilfe oder macht er den Versuch dazu, so wird die Arbeit abgenommen und die Note 6 erteilt. Dies gilt auch bei unerlaubter Hilfe zu Gunsten eines Mitschülers oder wenn nachträglich der Unterschleif festgestellt wird.

Essen & Trinken

Natürlich können bei langen Prüfungen eine Kleinigkeit zum Essen und ein kleines Getränk mitgebracht werden. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass Schülerinnen und Schüler zu Prüfungen zunehmend in schlafanzugähnlichen Outfits erscheinen. Es liegt uns fern, eine Kleiderordnung festzulegen, wir weisen jedoch darauf hin, dass das äußere Erscheinungsbild die innere Haltung widerspiegelt und bitten Sie deshalb, darauf zu achten, welche Kleidung Ihr Sohn/Ihre Tochter an Prüfungstagen trägt.

Die Liste der zugelassenen Hilfsmittel wird den Schulen immer per Rundschreiben durch das Kultusministerium mitgeteilt. Grundsätzlich gilt: 

  • Die zugelassenen Hilfsmittel dürfen nicht mit Eintragungen versehen werden, sie sind so wie vom Verlag ausgeliefert zu benutzen. Fachliche Fehler dürfen ausgebessert werden (ausschließlich nach vorheriger Genehmigung durch die Lehrkraft, nicht mehr während der Abschlussprüfungen).
  • Alle nicht zugelassenen Hilfsmittel gelten insbesondere Smartphones, Smartwatches (!), iPods usw. (siehe bei d) Unterschleif“)

Als Hilfsmittel zugelassen waren in den letzten Jahren immer

  • bei den Prüfungen in Mathematik und in Physik eine für die Realschule genehmigte Formelsammlung,
  • ferner im Fach Deutsch ein Regelwerk zur deutschen Rechtschreibung.

Diese Hilfsmittel müssen frei von persönlichen Eintragungen, die Seiten in numerischer Reihenfolge sein. Die Prüfungsaufsichten sind angehalten ggf. auch stichprobenartig die Federmäppchen zu kontrollieren. Gleiches gilt für die zugelassenen Hilfsmittel.

Wir legen dem Abschlusszeugnis der Absolventen automatisch die „Bescheinigung für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung“ bei, aus der die individuellen Schulbesuchszeiten der/des Absolventin/-en hervorgehen.

Sollten Sie darüber hinaus den „Erstuntersuchungsschein“ zur Kostenforderung gem. § 44 Jugendarbeitsschutzgesetz benötigen, stellen wir dies bei entsprechender Beantragung gerne aus. Die Beantragung dieses Erstuntersuchungsscheins erfolgt mit der von der Schule eingeforderten Lesebestätigung, die an alle Erziehungsberechtigten der Prüflinge per Email versandt wurde.

Beachten Sie bitte, dass dieser Schein von der Schule nur ein einziges Mal ausgestellt werden darf. Ein Ersatz bei Verlust ist nicht möglich.

Unsere Absolventinnen und Absolventen erhalten am Tag der Zeugnisverleihung ihr Abschlusszeugnis und ein Duplikat (ebenfalls unterschriebenes Zeugnis inklusive Siegelung mit dem Zusatzvermerk „Duplikat“). Bitte beachten Sie, dass an der Schule lediglich eine Kopie des Zeugnisses hinterlegt bleibt. Wir können im Einzelfall eine kostenpflichtige Abschrift erstellen. Hierzu müssen Sie aber unbedingt einen zeitlichen Vorlauf von mehreren Tagen einplanen, wenden Sie sich dazu frühzeitig an uns. 

Wir empfehlen Ihnen, rechtzeitig im Ausbildungsbetrieb usw. nachzufragen, ob Sie ein Original abgeben müssen. Viele Betriebe wollen lediglich das Original / das Duplikat sehen und erstellen sich dann ggf. eine eigene Kopie.

Schülerinnen/Schüler, die sich der Abschlussprüfung ohne Erfolg unterzogen haben, erhalten ein Jahreszeugnis, in das die Ergebnisse der Abschlussprüfung nicht eingerechnet werden, mit dem Zusatz: „Die Schülerin/Der Schüler hat sich der Abschlussprüfung ohne Erfolg unterzogen“.

Das Abschlusszeugnis enthält:

  • die Gesamtnote aller unterrichteten Fächer
  • Bemerkungen über die Teilnahme an Wahlfächern
  • auf schriftlichen Antrag des Schülers Leistungen in den Fächern, die bereits in der 8. oder 9. Jahrgangsstufe ausgelaufen sind, z. B. Geographie, evtl. IT
  • eine allgemeine Beurteilung (i.d.R. zu Anlagen, Mitarbeit und Verhalten)
  • eine Bemerkung über Befreiung im Fach Sport
  • eine Bemerkung über die Tätigkeit in der Klassen- oder Schulgemeinschaft
  • auf Wunsch des Schülers eine Bemerkung über besondere außerschulische Leistungen und Tätigkeiten (Ehrenamt)

          weitere Infos dazu sind hier zu finden: Infos zu ehrenamtlichen Tätigkeiten

  • die Feststellung, dass die Schülerin/der Schüler das Ziel der Realschule erreicht hat

Da wir zum aktuellen Zeitpunkt davon ausgehen, dass wir keine gemeinsame Zeugnisübergabe für alle Absolventinnen und Absolventen organisieren dürfen, planen wir, wie im letzten Jahr auch, eine Zeugnisübergabe lediglich im Klassenverband.

Seien Sie aber versichert, dass wir uns hier viel Mühe geben werden, um Ihrem Kind eine dem Anlass entsprechende Abschlusszeugnisübergabe zu ermöglichen. Über die genaue Verfahrensweise und den Ablauf werden wir Sie rechtzeitig informieren.

Grundsätzlich besteht für alle Prüflinge die Möglichkeit, auf Wunsch nach vorheriger Anmeldung Einsichtnahme in die korrigierten Abschlussprüfungen zu nehmen. Dies ist am 01.08.2023 möglich. Hierzu ist eine schriftliche Voranmeldung (mit Angabe der Prüfungen, in die Einsichtnahme gewünscht wird) an sekretariat@rs-badaibling.de bis spätestens 28.07.2023 an die Schulleitung notwendig. Wir setzen uns dann mit Ihnen wegen des genauen Zeitpunkts in Verbindung. Bitte verwenden Sie als Betreff den Begriff „Einsichtnahme“.

Wir würden uns freuen, wenn möglichst viele Absolventinnen und Absolventen auch über die Schulzeit hinaus mit der Wilhelm-Leibl Realschule verbunden bleiben würden und uns immer wieder einmal besuchen. Die Mitgliedschaft in unserem Förderverein steht insbesondere auch unseren Absolventinnen und Absolventen (oder auch deren Eltern) offen, wenn Sie uns mit einem kleinen Beitrag finanziell unterstützen möchten.

Weitere Informationen erhalten Sie unter https://realschule-bad-aibling.com/eltern/foerderverein/ oder indem Sie an den Förderverein schreiben: foerderverein@rs-badaibling.de.

Schulrechtliches

Unter diesem Link zum Bayerischen Realschulnetz (BRN) finden Sie Antworten zu häufig gestellten Fragen,

  • In welchen Fächern findet eine schriftliche Prüfung statt?
  • Wie sieht die schriftliche Prüfung aus?
  • Was wird geprüft?
  • Wie kann eine effektive Vorbereitung aussehen?
  • Wann kann ein Schüler eine mündliche Prüfung ablegen?
  • Wie lange dauert eine mündliche Prüfung?
  • Wie wird die Gesamtnote gebildet?
  • Wann kann Notenausgleich gewährt werden?
  • Kann die Abschlussprüfung wiederholt werden?

Es finden vier schriftliche Prüfungen statt. Jede Schülerin bzw. jeder Schüler muss die schriftliche Prüfung in den Fächern Deutsch und Englisch ablegen. Je nach Wahlpflichtfächergruppe kommen somit noch zwei weitere Prüfungsfächer hinzu.

  • Wahlpflichtfächergruppe I: Mathematik I und Physik
  • Wahlpflichtfächergruppe II: Mathematik II und Betriebswirtschaftslehre/Rechnungswesen (BwR)
  • Wahlpflichtfächergruppe III a und b: Mathematik II sowie das jeweilige Wahlpflichtfach*

Hinweis: Die Wahlpflichtfächer für die Gruppe III sind bei uns Französisch (Gruppe IIIa) und Kunsterziehung (IIIb)

Vor Beginn der schriftlichen Prüfung werden zunächst die Jahresfortgangsnoten in allen Fächern festgesetzt. Diese entsprechen dann auch den Noten im Abschlusszeugnis, soweit es sich um Nichtprüfungsfächer handelt. Die Jahresfortgangsnoten werden den Schülern vor Beginn der schriftlichen Prüfung mitgeteilt. In allen Nichtprüfungsfächern (nur Vorrückungsfächer), in denen das Ergebnis mangelhaft (5) oder ungenügend (6) erzielt wurde, können sich die Schüler einer freiwilligen mündlichen Prüfung unterziehen. Diese hat den gesamten Jahresstoff zum Inhalt und dauert mindestens 20 Minuten. Eine Verbesserung der bisherigen Jahresfortgangsnote ergibt sich grundsätzlich nur dann, wenn das Ergebnis der mündlichen Prüfung um zwei Notenstufen besser ist als die bisherige Note.

Das Kultusministerium stellt zur Abschlussprüfung einheitliche Aufgaben für die schriftliche Abschlussprüfung aller Realschüler in Bayern. Im Fach Deutsch besteht die schriftliche Prüfung (240 Minuten) aus  einem Aufsatz mit Gliederung. Jeder Lehrer wählt für seine Klasse  Themen aus, darunter mindestens eine Erörterung und mindestens einen textgebundenen Aufsatz.

Vor Beginn der schriftlichen Prüfung werden zunächst die Jahresfortgangsnoten in allen Fächern festgesetzt. Diese entsprechen dann auch den Noten im Abschlusszeugnis, soweit es sich um so genannte „Nichtprüfungsfächer“ handelt.

Die Jahresfortgangsnoten werden den Schülerinnen und Schülern vor Beginn der schriftlichen Prü-fung mitgeteilt.

In allen Nichtprüfungsfächern (nur Vorrückungsfächer), in denen die Noten „Mangelhaft“ (5) oder „Ungenügend“ (6) erzielt wurden, können sich die Schülerinnen und Schüler vor Beginn der schriftlichen Prüfungen einer freiwilligen mündlichen Prüfung unterziehen.

Diese Prüfung hat den gesamten Jahresstoff zum Inhalt und dauert mindestens 20 Minuten. Eine Verbesserung der bisherigen Jahresfortgangsnote ergibt sich grundsätzlich nur dann, wenn das Ergebnis der mündlichen Prüfung deutlich, also um (mindestens) zwei Notenstufen besser ist, als die bisherige Note. Der Verzicht auf eine freiwillige mündliche Prüfung ist nur durch schriftliche Erklärung eines Erziehungsberechtigten möglich!

Zusammenfassung:

  • Teilnahme: freiwillige Meldung (bei Note 5 oder 6 im Jahresfortgang) oder Einweisung (verpflichtend, wenn z. B. Jahresnote nicht geklärt ist)
  • Wertung: Der Prüfungsausschuss setzt aufgrund des Ergebnisses der mündlichen Prüfung und der Gesamtleistung während des Jahres die Jahresfortgangsnote erneut fest. Eine Verbesserung ist nur dann möglich, wenn das Ergebnis der mündlichen Prüfung „eindeutig besser ist“ als der Jahresfortgang.
  • Dauer: in der Regel 20 Minuten
  • Prüfungsstoff: Stoff der 10. Klasse und Grundwissen
  • Prüfer: die Fachlehrkraft der Klasse und eine zweite Fachlehrkraft
  • Bekanntgabe der Note der mündlichen Prüfung: unmittelbar im Anschluss an die mündliche Prüfung;
  • Bekanntgabe der endgültigen Zeugnisnote: siehe Infoschreiben der Schule.

Nach der schriftlichen Prüfung können Schüler durch die Prüfungskommission in die mündliche Prüfung eingewiesen werden, wenn der Leistungsstand nach dem Urteil des Prüfungsausschusses durch den Jahresfortgang nicht geklärt ist oder wenn Verdacht auf Unterschleif besteht. Schüler können sich der mündlichen Prüfung (Prüfungszeit 20 Minuten) freiwillig unter-
ziehen, wenn sich Jahresfortgangsnote und Prüfungsnote um eine Stufe unterscheiden und nach Auffassung des Prüfungsausschusses die schlechtere Note als Gesamtnote festzusetzen wäre. Ein Verzicht muss von den Erziehungsberechtigten durch Unterschrift bestätigt werden. Das Ergebnis der schriftlichen Prüfung zählt doppelt, das der mündlichen einfach. Ist die Note der mündlichen Prüfung um zwei Stufen besser als die schriftliche Note, so errechnet sich z. B. aus schriftlicher Prüfungsnote 4 und mündlicher Prüfungsnote 2 die Prüfungsnote 3; Jahresfortgangsnote 3 und Prüfungsnote 3 ergeben die Zeugnisnote 3.

Zusammenfassung

  • Teilnahme: In der Regel freiwillige Meldung (selten: verpflichtende Einweisung durch den Prüfungsausschuss)
  • Voraussetzung bei freiwilliger Meldung: wenn Jahresfortgangsnote und schriftliche Prüfungsnote sich um eine oder drei Stufen unterscheiden und die schlechtere Note die der schriftlichen Prüfung ist (schriftliche Prüfungsnote überwiegt im Allgemeinen) – wichtig: vorherige Beratung mit der Fachlehrkraft (Anforderungen, Verbesserungschancen usw,)
  • Voraussetzung bei Einweisung: Leistungsstand ist nach Meinung des Prüfungsausschusses nicht hinreichend geklärt.
  • Dauer: in der Regel 20 Minuten
  • Prüfungsstoff: Stoff der 10. Klasse und Grundwissen
  • Prüfer: die Fachlehrkraft der Klasse und eine zweite Fachlehrkraft
  • Bekanntgabe der Note der mündlichen Prüfung: unmittelbar im Anschluss an die mündliche Prüfung
  • Bekanntgabe der endgültigen Zeugnisnote: siehe Infoschreiben der Schule

Das Kultusministerium stellt „zentral“ einheitliche Aufgaben für die schriftliche Abschlussprüfung aller Realschülerinnen und Realschüler in Bayern zur Verfügung. Die einzelnen Aufgaben werden erst am Tag der Prüfung versiegelten Umschlägen entnommen.

A) Prüfungen „für alle“

  • Im Fach Deutsch besteht die schriftliche Prüfung (240 Minuten) aus einem Aufsatz mit Gliederung. Jede Lehrkraft wählt für ihre Klasse Themen aus, darunter mindestens eine Erörterung und mindestens einen textgebundenen Aufsatz.
  • Die Prüfung im Fach Englisch besteht aus einem Hörverständnistest (30 Minuten), einer schriftlichen Prüfung (105 Minuten) und dem Speaking Test (15 Minuten).
  • Die Abschlussprüfung im Fach Mathematik unterscheidet zwischen den Aufgaben der Wahlpflichtfächergruppe I und allen anderen Wahlpflichtfächergruppen. Die Arbeitszeit beträgt jeweils 150 Minuten.

B) Prüfung nach Wahlpflichtfächergruppe

  • Prüflinge der Wahlpflichtfächergruppe I haben sich noch einer Prüfung in Physik (Arbeitszeit 120 Minuten) zu unterziehen.
  • In der Wahlpflichtfächergruppe II ist das vierte Prüfungsfach Betriebswirtschaftslehre/ Rechnungswesen (Arbeitszeit 120 Minuten).
  • In der Wahlpflichtfächergruppe III a ist das vierte Prüfungsfach Französisch. Die Abschlussprüfung besteht hier aus drei Teilen:
  1. der Sprechfertigkeitsprüfung, einer mündlichen Einzelprüfung (25 Minuten) und einer zweiteiligen schriftlichen Prüfung, bestehend aus dem
  2. Hörverständnistest (25 Minuten) und einer
  3. schriftlichen Prüfung (100 Minuten).
  • In der Wahlpflichtfächergruppe III b ist das vierte Prüfungsfach Kunst. Die Prüfung in Kunst besteht aus einer praktischen Prüfung (Arbeitszeit 240 Minuten), die bereits vorher abgelegt wurde und einer schriftlichen Prüfung (Arbeitszeit 90 Minuten).

In der Woche vom 12.07. – 16.07.2021 haben die Prüflinge nur dann eine Anwesenheitspflicht in der Schule, wenn je nach Wahlpflichtfächergruppe eine Prüfung für sie stattfindet. 

Alle schriftlichen Prüfungsarbeiten werden unabhängig von zwei Lehrkräften bewertet. Die mündlichen Prüfungen werden vor einem Prüfungsausschuss abgelegt, der aus der Fachlehrkraft des jeweiligen Faches und aus einer weiteren Lehrkraft dieses Faches besteht.

Hinweise zum Fach Englisch

Im Fach Englisch werden die Punkte aus

  • Hörverständnis
  • schriftlicher Prüfung und
  • Speaking Test zu einer Gesamtpunktzahl addiert. 

Hinweise zum Fach Französisch

Bei der Bildung der Gesamtpunktzahl (max. 125 Punkte) im Fach Französisch werden die Punkte aus

  • Hörverständnis (max. 25 Punkte)
  • der schriftlichen Prüfung (max. 75 Punkte) und der
  • Sprechfertigkeitsprüfung (max. 25 Punkte) zu einer Gesamtpunktzahl addiert. 

Die 25 Punkte auf die Version der Schriftlichen Prüfung zählen nicht zur DELF-Prüfung, für die sich die Schüler freiwillig anmelden konnten. Die DELF-Prüfung umfasst somit 100 Punkte, die Abschlussprüfung 125 Punkte.

Die DELF Prüfung ist jedoch keine extra Prüfung, sondern in die Abschlussprüfung integriert.

Hinweise zum Fach Kunst

Im Fach Kunst zählt die Note der praktischen Prüfung zur Note der schriftlichen Prüfung grundsätzlich im Verhält-nis 1:1. Tendenzen beider Prüfungsleistungen sind jedoch zu berücksichtigen.

 

Nach Abschluss der Prüfungen werden in allen Fächern die Prüfungsergebnisse festgestellt und den Schülern schriftlich bekannt gegeben. Dafür wird ein besonderer Terminplan mitgeteilt.

Aus den „Prüfungsnoten“ und den „Jahresfortgangsnoten“ werden gleichgewichtig die „Gesamtnoten“ ermittelt. Dabei ergibt im Allgemeinen die Prüfungsnote den Ausschlag. Rechenbeispiele dazu finden Sie auf unserer Homepage unter dem Punkt „Notenbildung“. 

Nur in ganz wenigen Ausnahmefällen kann die Jahresfortgangsnote den Ausschlag gegenüber der um eine Stufe schlechteren Prüfungsnote geben.

a) Gesamtprüfungsnote

Falls eine mündliche Prüfung abgelegt wurde, zählt die Note der schriftlichen Prüfung (SPN) doppelt, die der mündlichen einfach.

b) Gesamtnote

Die Gesamtnote (GN) wird in Prüfungsfächern aus der Jahresfortgangsnote (JFN) und der Prüfungsnote (PN) ermittelt. Dabei gibt im Allgemeinen die Prüfungsnote den Ausschlag. Ausnahme:Wenn nach Meinung des Prüfungsausschusses die Jahresfortgangsnote der Gesamtleistung des Prüflings mehr entspricht als die Prüfungsnote

Beispiele:

  • Jahresfortgangsnote 2 – Prüfungsnote 1 ergibt in der Regel Gesamtprüfungsnote 1.
  • umgekehrt: Jahresfortgangsnote 1 – Prüfungsnote 2 ergibt Gesamtnote 2 – es besteht die Möglichkeit zur freiwilligen mündlichen Prüfung
  • Jahresfortgangsnote 1 – Prüfungsnote 3 ergibt Gesamtnote 2 – es besteht keine Möglichkeit zur freiwilligen mündlichen Prüfung
c) Ausgleich zwischen den Gesamtnoten

Der Prüfungsausschuss kann von sich aus einen Ausgleich zwischen den Gesamtnoten in Prüfungsfächern in der Weise durchführen, dass er in einem Fach die bessere, in einem anderen Fach die schlechtere Note festsetzt. Dabei ist die bessere Note im Fach mit den besseren Leistungen zu geben. In diesen beiden Fächern ist dann keine mündliche Prüfung mehr möglich.

a) „Normales“ Bestehen

Voraussetzung: in höchstens einem Vorrückungsfach die Note 5

b) Bestehen durch Notenausgleich

Liegt in zwei Vorrückungsfächern die Note 5 vor oder in einem Vorrückungsfach die Note 6, wird immer Notenausgleich gewährt, wenn der Schüler:

  • in einem Vorrückungsfach die Note 1 oder
  • in zwei Vorrückungsfächern jeweils die Note 2 oder
  • in vier Vorrückungsfächern mindestens die Note 3 hat.

Notenausgleich ist ausgeschlossen bei Deutschnote 6 oder bei mehr als zwei negativen Gesamtnoten.

c) Nichtbestehen der Abschlussprüfung

Der Schüler erhält ein Jahreszeugnis, das die Leistungen des Schuljahres ohne Einbeziehung der Abschlussprüfung und folgende Bemerkung: „Der Schüler hat sich der Abschlussprüfung ohne Erfolg unterzogen.“ enthält.

d) Wiederholen der Abschlussprüfung

Die Abschlussprüfung kann einmal wiederholt werden. Wer die Abschlussprüfung wiederholen darf, darf auch die 10. Klasse wiederholen, es sei denn, er überschreitet bei der Wiederholung die Höchstausbildungsdauer (8 Jahre an der Realschule).

e) Freiwillige Wiederholung der Abschlussprüfung

Die Abschlussprüfung kann zur Notenverbesserung als „externer Teilnehmer“ einmal wiederholt werden. Soll auch die 10. Jahrgangsstufe wiederholt werden, so bedarf dies der Genehmigung durch die Schulleitung.

Voraussetzungen dafür sind:

  • schriftlicher Antrag der Erziehungsberechtigten nach Erhalt der Information, dass die Abschlussprüfung nicht bestanden ist
  • Gespräch mit Erziehungsberechtigten, Schüler und Schulleitung

 

a) Fachliche Fragen

Bei fachlichen Fragen in einem speziellen Fach wenden Sie sich bitte an die Lehrkraft Ihres Kindes.

b) Schullaufbahnberatung

In Fragen zur Schullaufbahn (z. B. wie geht es nach dem Abschluss weiter?) wenden Sie sich bitte an die Klassenleitung oder an Herrn Dettendorfer oder Herrn Stechl, unsere Beratungslehrkräfte.

Die Abschlussprüfungen einiger Fächer finden Sie im Prüfungsarchiv des Landesmedienzentrums Bayern (mebis). Aus urheberrechtlichen Gründen können nicht alle Prüfungen angeboten werden. Es gibt jedoch entsprechende Veröffentlichungen im Buchhandel. 

Informationen für externe Prüflinge (§ 46ff RSO)

Hier finden Sie den aktuellen Elternbrief bzw. alle Infos aus der Informations-veranstaltung:

Weitere Informationen finden Sie hier:

Termine

Alle wichtigen Termine zur Abschlussprüfung sind im Schulmanagerkalender eingepflegt.