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Hausordnung PDF Drucken

 

HAUSORDNUNG

 

In unserer Schule soll das Zusammenleben vieler in einer Gemeinschaft gelernt und gelebt werden.

 

Damit dies gelingen kann, ist die Einsicht nötig, dass Regeln dieses Zusammenleben einfacher machen.

 

Wer Freiheit will, muss auch Verantwortung übernehmen!

 

Daher vereinbaren wir, die Lehrerinnen und Lehrer, die Eltern und die Schülerinnen und Schüler der Wilhelm-Leibl-Realschule, über unsere Vertreter im Schulforum folgende Hausordnung:

 

Unser Umgang miteinander

  • 1. Achtung, Höflichkeit und Rücksichtnahme sind Garanten einer angenehmen Schulatmosphäre. Wir unterlassen also herabwürdigende Äußerungen und bemühen uns um Fairness und Toleranz.
  • 2. Wir Älteren sind Vorbild für die Jüngeren.
  • 3. Körperliche und seelische Gewalt verletzen die Menschenwürde und sind untersagt.
  • 4. Wir verhalten uns so, dass es nicht zu Unfällen kommt. Schubsen, Drängeln, Toben, Raufen, Stuhlwegziehen, Fußstellen, Schneeballwerfen usw. haben zu unterbleiben.
  • 5. Gegenstände, die andere gefährden oder einschüchtern, Kleidung oder Abzeichen, die gewaltverherrlichend und beleidigend sind, dürfen nicht in die Schule mitgebracht werden. Bei Missachtung sind die Lehrkräfte berechtigt, derartige Gegenstände abzunehmen und im Direktorat zu hinterlegen.

 

 

Unser Schulweg

  • 1. Auf dem Schulweg verhalten wir uns rücksichtsvoll und vorsichtig. Wir benützen Geh- und Radwege sowie die gesicherten Übergänge.
  • 2. In den Schulbussen und öffentlichen Verkehrsmitteln ist rücksichtsvolles Verhalten für uns selbstverständlich. Wir wissen, dass wir den Ruf der Schule schädigen, wenn wir unangenehm auffallen.
  • 3. Nur Fahrräder werden in der Fahrradhalle abgestellt. Sie sind gegen Diebstahl zu sichern. Die Fahrradhalle wird grundsätzlich um ca. 8.10 Uhr geschlossen und um 12.15 Uhr wieder geöffnet. In Ausnahmefällen öffnet der Hausmeister die Halle. Der Lehrerparkplatz ist für Schülerfahrzeuge tabu.

 

 

Unser Unterrichtsalltag

  1. Pünktliches Erscheinen zum Unterricht und zu sonstigen verbindlichen schulischen Veranstaltungen ist Pflicht. Beim ersten Gong um 7.50 Uhr und zum Ende der Pausen um 9.40 Uhr bzw. um 11.25 Uhr begeben wir uns unverzüglich in unsere Unterrichtsräume. Wenn 5 Minuten später der zweite Gong ertönt, haben wir unser Unterrichtsmaterial für die folgende Stunde bereitliegen.
  2. Mützen sind im Unterricht abzunehmen.
  3. Zu Stundenbeginn begrüßen wir die Lehrkraft.
  4. Unsere Klassendienste (Tafel, Kreide, Klassenbuch, Karten, Medien usw.) werden gewissenhaft erledigt.
  5.  Wenn 5 Minuten nach Beginn der Unterrichtsstunde noch keine Lehrkraft anwesend ist, frägt der Klassensprecher oder die Klassensprecherin im Sekretariat nach.
  6. Muss unsere Klasse beim Stundenwechsel einen anderen Unterrichtsraum aufsuchen, wechseln wir rasch und leise die Räume (absperren nicht vergessen!).
  7. Nach der 2. und der 4. Stunde (Beginn der Pausen) schließt die Lehrkraft unser Klassenzimmer ab.
  8. Ein Stundenwechsel ist keine Pause. Wir bleiben im Klassenzimmer.
  9. Essen und Trinken sind nur in den Pausen und  Freistunden erlaubt. Ausnahmen (z.B. bei Schulaufgaben) können wir mit der jeweiligen Lehrkraft vereinbaren; sie gelten nur im Einzelfall.
  10. Technische Geräte, die nicht Unterrichtszwecken dienen (z.B. Discman, Handy; MP3 Player) lassen wir am besten zu Hause. Sie bleiben ohne jede Ausnahme im Schulgebäude und auf dem Schulgelände ausgeschaltet. Wir wissen, dass die Lehrkraft berechtigt ist, bei Missbrauch diese Gräte abzunehmen, sie im Direktorat zu hinterlegen und die Eltern um Abholung zu bitten.
  11. Beim letzten Verlassen des Klassenzimmers stellen wir die Stühle auf die Tische, schließen die Fenster, schalten das Licht aus und entsorgen Abfälle Das Klassenzimmer ist von der Lehrkraft abzuschließen.
  12. In Freistunden (bzw. nach dem Unterricht, wenn wir das Schulhaus nicht verlassen) halten wir uns im dafür vorgesehenen Bereich in der Aula und im 1. Stock auf. Dort muss Ruhe herrschen. Der Aufenthalt in Klassenzimmern, in den Gängen des Klassentrakts und vor den Fachräumen ist nicht gestattet.
  13. Das Verlassen des Schulgeländes während der Hauptunterrichtszeit kann aus rechtlichen Gründen nur den Schülern der 10.Jahrgangsstufe gewährt werden. Wir haben uns im Sekretariat rechtzeitig schriftlich ab- und wieder anzumelden.

 

 

Unser „Lebensraum Schule"

  1. Ab 7:05 Uhr steht uns die Eingangshalle als Aufenthaltsbereich zur Verfügung. Wir achten auf kameradschaftliches Verhalten, z.B. beim „Kickern".
  2. Wir zerstören, beschädigen oder verschmutzen weder Schul- noch Privateigentum. Saubere Gänge, Klassenzimmer und Toiletten sind die Visitenkarte unserer guten Erziehung. Wir achten auf saubere und aufgeräumte Tische und Stühle im Aulabereich.
  3. Wir achten bei unseren Freianlagen, insbesondere im Sportbereich, beim Teich und beim grünen Klassenzimmer darauf, dass diese Anlagen nicht mutwillig beschädigt oder zerstört werden.
  4. Poster, Plakate und andere Anschläge dürfen nur nach vorheriger Genehmigung der Lehrkraft bzw. der Schulleitung an den dafür vorgesehenen Pinnwänden angebracht werden.
  5. Wir wissen, dass (aufgrund der Verunreinigungen von Fußböden, Tischen und Stühlen usw.) das Kaugummikauen im gesamten Schulbereich verboten ist.
  6. Wir achten bei unserer Pausenverpflegung auf eine gesunde Ernährung und gehen achtsam mit Lebensmitteln um.
  7. Wir sind umweltbewusst, mindern Abfall, benutzen die Abfallkörbe, sparen durch „Stoßlüften" Heizkosten und vermeiden unnötige Beleuchtung.
  8. Für alle Sachbeschädigungen haften die Verursacher. Sie müssen den Schaden ersetzen und mit einer Ordnungsmaßnahme rechnen.
  9. Vorgefundene Sachbeschädigungen oder Defekte sind sofort dem Hausmeister oder im Sekretariat zu melden.
  10. Das Sekretariat  können wir nur vor 7.50 Uhr, in den  Pausen und nach 12.15 Uhr aufsuchen. Aus Platzgründen können gleichzeitig jeweils nur zwei Schüler ihr Anliegen vorbringen.
  11. Der Raum vor dem Sekretariat und vor dem Lehrerzimmer ist kein Aufenthaltsraum.

 

Unsere Gesundheit

  1. Bei Erkrankungen kümmern wir uns um eine rechtzeitige Entschuldigung (telefonisch bis spätestens 8.00 Uhr, spätestens nach zwei Tagen schriftlich). Bei Wiederbesuch der Schule ist von zu Hause eine schriftliche Mitteilung über die Gesamtdauer der Erkrankung vorzulegen. Bei Erkrankungen von mehr als zehn Tagen oder bei häufiger Abwesenheit kann eine ärztliche Attestpflicht angeordnet werden.
  2. Bei einer Erkrankung während der Unterrichtszeit (dazu gehört auch der Nachmittagsunterricht) melden wir uns bei der unterrichtenden Lehrkraft ab und gehen ins Sekretariat. Dort wird über das weitere Vorgehen entschieden. Grundsätzlich ist ein Heimgehen (Abholen) nur nach telefonischer Absprache mit den Erziehungsberechtigen möglich.
  3. Alkohol, Nikotin und Drogen haben in der Schule nichts verloren. Es gilt ein absolutes Verbot, derartige Suchtmittel im Schulbereich zu konsumieren. Wer illegale Drogen (dazu gehört auch Haschisch) bei sich hat, sie konsumiert oder weitergibt, muss mit der Einleitung eines Entlassungsverfahrens und mit Erstattung einer Strafanzeige rechnen.

 

 

Was passiert bei Verstößen gegen diese Hausordnung?

 

Verstöße gegen diese Hausordnung haben erzieherische Maßnahmen und Ordnungsmaßnahmen zur Folge.

 

Zu den erzieherischen Maßnahmen gehören z. B.

  • - das Gespräch und die Beratung
  • - Ermahnung, Tadel, Rüge
  • - Mitteilung an die Erziehungsberechtigten
  • - Auferlegung von Pflichten (z.B. Aufräumarbeiten)
  • - Nacharbeit
  • - Einziehen störender Gegenstände

 

Zu den Ordnungsmaßnahmen gehören:

  • - der Verweis
  • - der verschärfte Verweis (Direktoratsverweis)
  • - der Ausschluss vom Unterricht für einige Tage
  • - die Androhung der Entlassung
  • - die Entlassung

 

 

 

 

 

Bad Aibling im Juli 2005

 

Gezeichnet:

Schulleitung, Personalrat, Elternbeirat, SMV